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Schlaganfälle gehören in die Hand des Neurologen

Dieser Artikel wurde am 5. Februar 2008, 16:30 von FG erstellt, und 62 Mal gelesen. | Kategorie: Indikation/Therapie, Kurznachrichten

Lebenserwartung steigernAus ökonomischen Zwängen resultiert die Tendenz, die Notfallversorgung neurologischer Akutpatienten aus der fachgebundenen Versorgung herauszunehmen und einer zukünftigen Notfallmedizin oder global der Inneren Medizin zuzuordnen. Es wurden Stimmen laut, dass die fachspezifische Intensivtherapie rückgängig gemacht werden solle. Damit würde man, zumindest bei Schlaganfällen, in unverantwortlicher Weise Menschenleben riskieren. Zwei Positionspapiere in der Zeitschrift »Aktuelle Neurologie« (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2007) fordern dagegen, bei allen Sparmaßnahmen den Facharztstandard in der Notfall- und intensivmedizinischen Versorgung zu garantieren.

Neurologische Notfälle, meist Schlaganfall-Patienten, bedürfen einer besonders raschen zielgerichteten Diagnostik und Therapie. Eine frühzeitige spezifische Behandlung bestimmt kritisch über die Langzeitergebnisse bis hin zur Überlebenszeit. Eine Notaufnahme muss daher rasche fachspezifische Diagnostik und damit Sofortmaßnahmen garantieren, die eine 24-stündige neurologische Präsenz auf Facharztniveau erforderlich macht. Der Krankenhausträger ist zur Bereitstellung dieses Facharztstandards in der Notfallversorgung verpflichtet. Selbst wenn nur eine von verschiedenen Fachgebieten genutzte Intensivtherapiestation vorgehalten werden kann, muss dennoch eine qualifizierte neurologische Versorgung garantiert sein. Solche multidisziplinär genutzten Intensivtherapiestationen ohne intensivmedizinisch qualifizierten Neurologen können Schlaganfall- und andere neurologische Patienten nicht mit der gebotenen Qualität behandeln. Daher sollten solche Häuser nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus juristischer Sicht prüfen, ob nicht eine enge Kooperation mit einem, selbst wohnortfernen, Krankenhaus höherer Versorgungsstufe zur Wahrung der Behandlungsqualität angezeigt ist.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Neurologische Intensiv- und Notfallmedizin (DGNI) und der Deutschen Schlaganfall Gesellschaft (DSG) zur Situation der stationären Notaufnahme sowie Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologische Intensiv- und Notfallmedizin (DGNI) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Neurologischen Intensivmedizin.

G. Deuschl:
Aktuelle Neurologie 2007; 34 (10): S. 544-546

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