Weblog & Magazin für medizinische Forschung, Innovation und Praxis

Ärzte können sich nach Behandlungsfehlern bei Patienten entschuldigen!

Dieser Artikel wurde am 7. August 2008, 17:51 von François G. erstellt, und 162 Mal gelesen. | Kategorie: Kurznachrichten
Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Berlin, 7. August 2008Patientinnen und Patienten klagen häufig darüber, dass sich Ärzte nicht für einen Behandlungsfehler entschuldigen. Der Grund hierfür lag bisher wohl in der Befürchtung, mit einem vermeintlichen Schuldanerkenntnis die Haftpflichtversicherung zu verlieren. Dazu erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, MdB:

Die Politik hat gehandelt – seit diesem Jahr sind Vertragsklauseln der Haftpflichtversicherungen unwirksam, die bei einem Schuldanerkenntnis den Versicherungsschutz entziehen können.

Vor der der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes enthielten viele Verträge eine Klausel, die besagte, dass der Arzt oder die Ärztin bei einem Schuldanerkenntnis keinen Anspruch mehr auf die Leistung der Haftpflichtversicherung hat. Wann eine Entschuldigung als Schuldanerkenntnis eingestuft werden konnte, war für Ärzte schwer zu beurteilen.

Vorsichtshalber verzichteten sie deshalb häufig ganz auf Entschuldigungen, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers entstanden war. Das alles geschah zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Ängste der Ärzte jedoch hinfällig: Vertragsklauseln, nach denen der Versicherer bei einem Schuldanerkenntnis des Versicherungsnehmers von seiner Leistungspflicht frei wird, sind nach § 105 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unwirksam.
Ein Schritt nach vorne – für Ärzte und Patienten!“

Tags: ,

Keine Kommentare möglich.