Irritationen: Lang wirksame Insulinanaloga für Diabetes Typ 2 fallen aus Erstattung.
7. Juli 2010 | Von François G. | Kategorie: GesundheitspolitikLang wirksame Insulinanaloga werden zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet: Grund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. März 2010 nicht beanstandet. Er sagt, dass lang wirksame Insulinanaloga keinen Zusatznutzen für Typ-2-Diabetiker haben, und daher – solange sie teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin – nicht mehr erstattet werden. diabetesDE und DDG haben vor den Entscheidungen mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Studien den Zusatznutzen lang wirksamer Insulinanaloga belegen.
Zum Beispiel verhindern sie starke Blutzuckerschwankungen und damit auch Unterzuckerungen, die lebensbedrohlich sein können.«Wir bedauern die Entscheidung des BMG, der viele Patienten und ihre Ärzte in eine problematische Situation bringt«, kritisiert Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE und Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG). Durch die Entscheidung des BMG am 28. Juni 2010 wird der Beschluss des G-BA vom 18. März mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Diese erfolgt voraussichtlich …

